Die Private Vorsorge basiert der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Sie ist
freiwillig. Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen daher
im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht
(Auszahlungsplan) oder als Einmalbetrag an den Anleger bzw. Versicherten ausbezahlt.
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